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Bundesverfassungsgericht kippt Glücksspielmonopol in gegenwärtiger Form

Die geltende Regelung verstoße gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit privater Wettanbieter, urteilte das höchste deutsche Gericht. Der verklagte Freistaat Bayern müsse deshalb entweder mehr für die Bekämpfung der "Wettleidenschaft" tun, um am Monopol festhalten zu können oder privaten Veranstaltern die Möglichkeit einräumen ebenfalls im Sportwettenbereich tätig zu sein. Der Staat dürfe das Monopol nicht mit seinen finanziellen Interessen an Wetteinnahmen begründen, sondern müsse es "konsequent am Ziel der Bekämpfung von Wettsucht ausrichten".

Bis Ende 2007 haben jetzt Bund oder Länder Zeit eine Änderung herbeizuführen.

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